Kohlhaas-Co. Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG Kohlhaas + Schiefer GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Kohlhaas & Dr. Neumann Steuerberater und Rechtsanwalt
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Aktuell20. Januar 2011

Die Haftung des freiwilligen GmbH-Aufsichtsrats („Doberlug“) Lesen Sie weiter...

Mit mehr als 29 Jahren umfassender Erfahrung in Rechnungslegung und steuerlicher Beratung
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Bernhard Behn
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Dipl.-Kaufmann (Prokurist)

Durchführung von Abschlussprüfungen, Sonderprüfungen

Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)

Kohlhaas + Schiefer GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Prüfung nach § 53 HGrG

Ist eine Gebietskörperschaft (Bund, Land oder Kommune) mehrheitlich an einem privatrechtlichen Unternehmen beteiligt, muss die Jahresabschlussprüfung um eine Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung erweitert werden. Dies schreibt Paragraf 53 des Haushaltsgrundsätzegesetzes vor. Aufgrund besonderer Regelungen ist vielfach auch bei Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts eine vergleichbare Prüfung erforderlich.

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