Kohlhaas-Co. Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG Kohlhaas + Schiefer GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Kohlhaas & Dr. Neumann Steuerberater und Rechtsanwalt
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Monatliche Routineaufgaben genauso wie Bilanzen und Jahresabschlüsse

Aktuell2. Mai 2012

Häusliches Arbeitszimmer eines Pensionärs mit selbstständiger Arbeit Lesen Sie weiter...

Mit mehr als 29 Jahren umfassender Erfahrung in Rechnungslegung und steuerlicher Beratung
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Lernen Sie uns kennen:

Renate Wlodarsch
Sekretärin

zurzeit in Elternzeit

Kohlhaas-Co. Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG

Leistungen • Jahresabschluss/Gewinnermittlung

Im Bereich der Rechnungslegung und Berichterstattung umfasst unser Dienstleistungsangebot die gesamte Wertschöpfungskette. Diese umfasst den Aufbau und die Organisation der Rechnungslegung und/oder der Finanzbuchhaltung. Gleichzeitig helfen wir sowohl bei der Wahl des richtigen Rechnungslegungsverfahrens als auch bei Planungs-, Bilanzierungs- oder Bewertungsfragen. Bei der internen und externen Berichterstattung beraten und unterstützen wir umfassend, kompetent und innovativ.

  • Jahresabschlüsse mit/ohne Erläuterungsberichte
  • Einnahme-Überschussrechnungen
  • Eröffnungsbilanzen, Zwischen- und Sonderbilanzen
  • Vermögensstatus für Freiberufler und Privatpersonen
  • Erstellung von Konzernabschlüssen
  • Auseinandersetzungsbilanzen und Liquidationsbilanzen
  • Betreuung bei Jahresabschlussprüfungen
  • Überleitung von HGB auf andere Rechnungslegungsstandards (IAS/IFRS)

Die Jahresabschlusserstellung von Unternehmen aller Rechtsformen und Größenordnungen ist eine unserer Hauptaufgaben. Jahresabschlüsse erstellen wir auf Grundlage der von Mandanten geführten Finanzbuchhaltung ebenso wie auf Grundlage der von uns geführten Finanzbuchhaltung.

Gemäß den von der Bundessteuerberaterkammer aufgestellten Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen erteilen wir Bescheinigungen für:

  • Erstellung ohne Prüfungshandlungen
  • Erstellung mit Plausibilitätsbeurteilung
  • Erstellung mit umfassenden Prüfungshandlungen

Zur besseren Darstellung gegenüber Eigenkapital- und Fremdkapitalgebern erstellen wir zusätzlich einen Erläuterungsbericht zur Jahresabschlusserstellung.

Des Weiteren geben wir Hilfestellung bei der Erstellung eines Jahresabschlusses zum Zwecke der Offenlegung (§§ 325 ff. HGB). Nachdem für beschränkt haftende Kapital- und Personengesellschaften seit 2007 zur Vermeidung von Bußgeldern die Offenlegung der Jahresabschlüsse beim elektronischen Bundesanzeiger zwingend ist, werden nur die notwendigen vorgeschriebenen Angaben bei der Offenlegung vorgenommen.

Kohlhaas-Co.
Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG
Podbielskistraße 28
30163 Hannover
Tel.: 05 11 96 29 9-0
Fax: 05 11 9 62 99-33