Karl-Fr. Kohlhaas
Steuerberater, Dipl.-Volkswirt
finanzgerichtliche Verfahren, Steuerstrafverfahren
Jahrgang 1952, Studium der Rechts-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften in Berlin.
Seit 1982 Steuerberater, seit 1988 vereidigter Buchprüfer.
Gesellschafter-Geschäftsführer der Kohlhaas-Co. Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG und der Kohlhaas + Schiefer GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sowie Partner der Kohlhaas & Dr. Neumann Partnerschaft Steuerberater Rechtsanwalt, Hannover.
Die Komplexität unseres Steuersystems bedingt es, dass auch dem mit der Wahrneh-mung der steuerlichen Interessen des Steuerpflichtigen beauftragten Steuerberater Fehler unterlaufen. Derartige Fehler können zu nicht unerheblichen wirtschaftlichen Nachteilen bei dem Geschädigten führen.
In einer derartigen Situation steht der Geschädigte häufig vor dem Problem, dass ihm für die Geltendmachung seines durch die Falschberatung erlittenen Schadens die volle Be-weislast obliegt. Um diesen Nachteil ausgleichen zu können, benötigt der Geschädigte einen rechtlichen Berater, der mit dem Steuerrecht bestens vertraut ist.
Auf Seiten des Steuerberaters droht im Rahmen von Haftungsprozessen immer das Da-moklesschwert der persönlichen Haftung. Selbst wenn der geltend gemachte Schadens-ersatzanspruch durch eine bestehende Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abge-deckt ist, besteht das Risiko einer Verteuerung der Haftpflichtprämien. Darüber hinaus sind regelmäßig Selbstbehalte zu tragen. In manchen Fällen sieht die Versicherungspolice sogar eine Anrechnung des Honorars vor, das der Steuerberater für die den Schaden begründende Leistung erhalten hat.
Auch wenn der Steuerberater prozessual insoweit im Vorteil ist, als dass er nur die den Anspruch hindernden Umstände darlegen und beweisen muss, so bereitet schon dies häufig genug Probleme, da die Rechtsprechung hohe Anforderungen an die Ordnungs-mäßigkeit der Leistungserbringung durch den Steuerberater stellt.
Die Kohlhaas & Dr. Neumann Partnerschaft hat sich – bedingt durch ihr Tätigkeitsfeld – auch auf den Bereich der Steuerberaterhaftung spezialisiert. Da wir beide Seiten, d. h. Steuerberater und Geschädigte, vertreten, kennen wir auch die für oder gegen eine Haf-tung sprechenden Argumente genau.